Informationen zur Abwasserbeseitigung und zum Wasserverbrauch
Information für alle Vermieter!
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vermieter. Diese sind nach § 19 BMG dazu verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der meldepflichtigen Personen
Ein Mustervordruck liegt in der Gemeinde aus und kann dort abgeholt oder das nachfolgende Formular ausgedruckt werden.
Die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sollte der Gemeinde wenn möglich schon vor dem Tag der Anmeldung vorliegen bzw. am Tag der Anmeldung vom zuziehenden Mieter vorgelegt werden.
Pilzberatung mit Pilzkorbkontrolle
Ruth und Thomas Zick
Gennachweg 11
87675 Rettenbach a. A.
Um Pilzvergiftungen zu vermeiden, führt das Ehepaar Zick ehrenamtliche Pilzberatungen mit
Pilzkorbkontrolle durch.
Frau Zick ist Pilzberaterin bei der BMG (Bayerische Mykologische Gesellschaft) und
Herr Zick ist Pilzsachverständiger bei der DGfM.
Näheres auch unter www.schwammerl.bayern