Informationen zur Abwasserbeseitigung und zum Wasserverbrauch

Merkblatt: Tipp zum Thema Wasserverbrauch

Merkblatt:  Abwasserbeseitigung 


Information für alle Vermieter!

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vermieter. Diese sind nach § 19 BMG dazu verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers

2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

3. Anschrift der Wohnung sowie

4. Namen der meldepflichtigen Personen

Ein Mustervordruck liegt in der Gemeinde aus und kann dort abgeholt oder das nachfolgende Formular ausgedruckt werden.

Die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sollte der Gemeinde wenn möglich schon vor dem Tag der Anmeldung vorliegen bzw. am Tag der Anmeldung vom zuziehenden Mieter vorgelegt werden.

 


Pilzberatung mit Pilzkorbkontrolle 

Ruth und Thomas Zick

Gennachweg 11

87675 Rettenbach a. A.

 

Um Pilzvergiftungen zu vermeiden, führt das Ehepaar Zick ehrenamtliche Pilzberatungen mit

Pilzkorbkontrolle durch.

Frau Zick ist Pilzberaterin bei der BMG (Bayerische Mykologische Gesellschaft) und

Herr Zick ist Pilzsachverständiger bei der DGfM.

Näheres auch unter www.schwammerl.bayern