Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vermieter. Diese sind nach § 19 BMG dazu verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers

2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

3. Anschrift der Wohnung sowie

4. Namen der meldepflichtigen Personen

 

Ein Mustervordruck liegt in der Gemeinde aus und kann dort abgeholt oder das nachfolgende Formular ausgedruckt werden.

Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung sollte der Gemeinde wenn möglich schon vor dem Tag der Anmeldung vorliegen bzw. am Tag der Anmeldung vom zuziehenden Mieter vorgelegt werden.

 

Wohnungsgeberbestätigung