Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person wie Einzelunternehmer, alle
GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,
beim Gewerbeamt anzuzeigen.
Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der Gemeinde Rettenbach a.A. oder bei der VG Stötten a.A. anzeigen. Die Anzeigepflicht umfasst dabei alle Angelegenheiten, die die
Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreffen. Für erlaubnispflichtige Gewerbe
(z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerkern ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine
Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Soweit es sich um ein solches Gewerbe handelt, bringen
Sie bitte zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister oder Ihren Meisterbrief mit.
Gebühren:
Nebengewerbe (natürliche Person)
Anmeldung 35,00 EUR
Ummeldung 25,00 EUR
Abmeldung 25,00 EUR
Hauptgewerbe und juristische Person
Anmeldung 45,00 EUR
Ummeldung 30,00 EUR
Abmeldung 45,00 EUR