Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen

 

Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person wie Einzelunternehmer, alle

GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,

 

beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der Gemeinde Rettenbach a.A. oder bei der VG Stötten a.A.  anzeigen. Die Anzeigepflicht umfasst dabei alle Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreffen. Für erlaubnispflichtige Gewerbe

(z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerkern ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine
Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Soweit es sich um ein solches Gewerbe handelt, bringen

Sie bitte zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister oder Ihren Meisterbrief mit.

 

Gebühren

Für jede Gewerbemeldung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.