Seniorenpolitisches
Gesamtkonzept Gemeinsam stark im Sonnendorf
Unter dem Motto: „dazugehören - beteiligt sein - gemeinsam weiterentwickeln“
hat am Mittwoch, den 18. Oktober, die Gemeinde Rettenbach im Namen des Landkreises Ostallgäu alle Bürger der Ortschaft zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes eingeladen.
Mit Frau Haberberger, Seniorenbeauftragte, sowie Herrn Stadler, Demenzbeauftragter, beide Landkreis Ostallgäu, fand ein reger Austausch mit den Anwesenden statt.
Während der zweistündigen Veranstaltung, in der sich im Pfarrsaal der Gemeinde mehr als 30 Interessierte versammelt hatten, wurden wichtige Themen angesprochen.
Neben der Betreuung und Pflege älterer Menschen, dem Wohnen, der gesellschaftlichen Teilhabe, sowie dem bürgerschaftlichen Engagement und der Mobilität, war das selbständige Leben im Alter Inhalt der Befragung, an der sich die Teilnehmenden rege beteiligten.
Durch das starke Interesse und die Bereitschaft, an der Befragung mitzuwirken, merkte man, dass dieses Thema den Bürgern ein großes Anliegen ist.
Die Gemeinde wird sich auf den Weg machen, um schnellstmöglich den Bürgern eine Anlaufstelle zur Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themengebiete „Älterwerden“ und „Pflege“ anbieten zu können, damit ein gelungenes und erfülltes Leben daheim bis ins hohe Alter ermöglicht werden kann.
Vielen Dank fürs Kommen, Mitmachen und dabei sein!
Betrieb von Kleinkläranlagen;
Nachweis für die Befreiung von der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Für alle Grundstücke, die nicht an die Abwasserbeseitigungsanlage (Kläranlage) der Gemeinde angeschlossen sind, ist die Abwasserabgabe für Kleineinleiter festzusetzen.
Nach dem Bayerischen Abwasserabgabegesetz bleibt die Kleineinleitung abgabefrei, wenn
1.) das Abwasser in einer funktionstüchtigen Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) behandelt wird und
2.) der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht beseitigt oder verwertet oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils gültigen Fassung verwertet wird, hierzu ist eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen.
Für Jahre, in denen keine Schlammentsorgung erfolgt, ist vom Betreiber der Kleinkläranlage der Nachweis (Wartungsbericht) vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, dass keine Schlammräumung erforderlich ist.
Die Befreiung von der Abwasserabgabe 2023 kann nur erfolgen, wenn der Nachweis bis zum Jahresende 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg vorliegt.
Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer in Bayern: weitere Informationen finden Sie hier oder unter
Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1.Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Sie ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.