Änderung beim Kinderreisepass ab dem 01.01.2024

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden zum 01.01.2024 die Kinderreisepässe abgeschafft.

Weitere Informationen finden Sie hier


Seniorenpolitisches Gesamtkonzept    Gemeinsam stark im Sonnendorf

Unter dem Motto: „dazugehören - beteiligt sein - gemeinsam weiterentwickeln“

hat am Mittwoch, den 18. Oktober, die Gemeinde Rettenbach im Namen des Landkreises Ostallgäu alle Bürger der Ortschaft zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes eingeladen.

Mit Frau Haberberger, Seniorenbeauftragte, sowie Herrn Stadler, Demenzbeauftragter, beide Landkreis Ostallgäu, fand ein reger Austausch mit den Anwesenden statt.

Während der zweistündigen Veranstaltung, in der sich im Pfarrsaal der Gemeinde mehr als 30 Interessierte versammelt hatten, wurden wichtige Themen angesprochen.

Neben der Betreuung und Pflege älterer Menschen, dem Wohnen, der gesellschaftlichen Teilhabe, sowie dem bürgerschaftlichen Engagement und der Mobilität, war das selbständige Leben im Alter Inhalt der Befragung, an der sich die Teilnehmenden rege beteiligten.

Durch das starke Interesse und die Bereitschaft, an der Befragung mitzuwirken, merkte man, dass dieses Thema den Bürgern ein großes Anliegen ist.

Die Gemeinde wird sich auf den Weg machen, um schnellstmöglich den Bürgern eine Anlaufstelle zur Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themengebiete „Älterwerden“ und „Pflege“ anbieten zu können, damit ein gelungenes und erfülltes Leben daheim bis ins hohe Alter ermöglicht werden kann.

Vielen Dank fürs Kommen, Mitmachen und dabei sein!


Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer in Bayern: weitere Informationen finden Sie hier oder unter

www.grundsteuer.bayern.de

 

Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

 

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1.Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

 

Sofern Sie ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

 

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.