Der neue Personalausweis
Seit 1. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis (nPA) im
Scheckkartenformat mit
Zusatzfunktionen für viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch unter www.personalausweis-portal.de
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis als Identitätsnachweis zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen. Die Antragstellung
kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung ist auch durch eine andere Person mit Vollmacht möglich, soweit die Online-Ausweisfunktion nicht genutzt werden soll.
Fingerabdrücke
Auf Wunsch können Fingerabdrücke aufgenommen werden. Diese werden in dem Chip auf dem Ausweis gespeichert und können nur von hoheitlichen Behörden (Passamt, Zoll, etc.) ausgelesen werden.
Anderweitig werden diese nicht gespeichert. Durch die Fingerabdrücke kann der Ausweis eindeutig nur Ihnen zugeordnet werden und ist somit fälschungssicher.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des nPA richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre.
Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei Berlin gefertigt werden, kann die genaue Produktionsdauer nicht beeinflusst werden. Im Regelfall ist von ca. zwei Wochen
auszugehen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig in der VG Stötten a. A. ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen
* ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr),
* soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
* eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt,
* die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Auch Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Antragstellung selbst anwesend sein. Ab dem
10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Für Kinder unter 16 J. sind die Unterschriften
der Erziehungsberechtigten notwendig. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Verlust
Kommt ihr Ausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sofort sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen
Sperrnotruf 0180/1 33 33 33 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können den Ausweis aber auch direkt über unser Passamt
sperren lassen, sofern das Ereignis nicht außerhalb unserer Bürozeiten liegt.
Eine Verlusterklärung ist bei uns in jedem Fall zu veranlassen.
Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert.
Änderung der PIN: 6,00 €
Sperrung der O.-Funktion bei Verlust: gebührenfrei
Entsperren der Funktion bei Wiederauffinden: 6,00
€
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Beim Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mit einem
gültigen deutschen Reisepass genügt der Inhaber der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Darüber hinaus ist kein Personalausweis notwendig. Allerdings kann mit dem
Reisepass keine komplette Wohnanschrift (Straße u. Hausnummer sind nicht aufgeführt!) nachgewiesen werden. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007
nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen
bis 24
Jahre 37,50 € (6
Jahre Gültigkeit)
ab 25 Jahre 60,00 € (10 Jahre Gültigkeit)
vorläufiger Reisepass: 26,00 € (1 Jahr Gültigkeit)
Bearbeitungsdauer
Informationen des Auswärtigen Amtes erhalten Sie unter: www.auswärtiges-amt.de
Kinderreisepass (kein Passersatz!)
Bis zum 12. Lebensjahr kann für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, wird jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Alternativ dazu kann für Kinder auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir von Ihnen
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Voraussetzung der Gültigkeitsdauer ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht zulässig. Bitte beachten! Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 PassG seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.
Kinderreisepass: 13,00
€.
Änderung oder Verlängerung: 6,00 €
Bearbeitungsdauer
Ein Kinderreisepass kann kurzfristig in der VG Stötten a. A. ausgestellt werden.