Der neue Personalausweis

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch unter www.personalausweis-portal.de

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis als Identitätsnachweis zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung ist auch durch eine andere Person mit Vollmacht möglich.

Fingerabdrücke
Auf dem Personalausweis werden die Fingerabdrücke aufgenommen. Diese werden in dem Chip auf dem Ausweis gespeichert und können nur von hoheitlichen Behörden (Passamt, Zoll, etc.) ausgelesen werden. Anderweitig werden diese nicht gespeichert. Durch die Fingerabdrücke kann der Ausweis eindeutig nur Ihnen zugeordnet werden und ist somit fälschungssicher.

Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter:
bis 24 Jahre:  6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.

Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, kann die genaue Produktionsdauer nicht beeinflusst werden. Im Regelfall ist von ca. drei Wochen auszugehen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig in der VG Stötten a. A. ausgestellt werden.

 

Notwendige Unterlagen

Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen

  * ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate),
  * soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
  * eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt,
  * die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Auch Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Antragstellung selbst anwesend sein.

Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Für Kinder unter 16 J. sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig.

Ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein.
 
Verlust
Kommt ihr Ausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sofort sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf  116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können den Ausweis aber auch direkt über unser Passamt
sperren lassen, sofern das Ereignis nicht außerhalb unserer Bürozeiten liegt.
Eine Verlusterklärung ist bei uns in jedem Fall zu veranlassen.

 

Gebühren
bis 24 Jahre: 22,80 €           ab 24 Jahre: 37,00 €

Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert. 
Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

 
Reisepass

Alternativ dazu kann für Kinder auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

 

Notwendige Unterlagen

Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei Kleinkindern),
  • Größe und Augenfarbe des Kindes,
  • die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren Pflicht, unter 10 Jahren nur sofern schreibkundig),
  • die Unterschriften der Erziehungsberechtigten (sofern ein Elternteil nicht erscheinen kann, fügen  Sie bitte eine formlose Einverständniserklärung bei),
  • der Nachweis des Sorgerechts, soweit Ihnen dieses alleine zusteht (z.B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss),
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.

 

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Voraussetzung der Gültigkeitsdauer ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht zulässig. Bitte beachten! Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 PassG seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.

Gebühren 

Kinderreisepass:                          13,00 €
Änderung oder Verlängerung:      6,00 € 

 

Bearbeitungsdauer

Ein Kinderreisepass kann in der VG Stötten a. A. ausgestellt werden.

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Beantragung. Vielen Dank.